aktien- und kapitalmarktrecht

Das Aktien- und Kapitalmarktrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsrechts, der sich mit den Regelungen und Vorschriften für Aktiengesellschaften und den Kapitalmärkten befasst. Aufgrund Kompetenz im Aktien- und Kapitalmarktrecht verstehen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Ausgabe, den Handel und die Verwaltung von Aktien und anderen Wertpapieren gelten.

Unsere Kanzlei berät insbesondere Unternehmen bei der Gründung, Kapitalerhöhung und Umstrukturierung von Aktiengesellschaften sowie bei der Einhaltung von Kapitalmarktvorschriften und -regulierungen. Dies kann auch die Unterstützung bei der Durchführung von Börsengängen, Kapitalerhöhungen und der Emission von Anleihen beinhalten. Unsere Kompetenz erfasst auch die verschiedenen Arten von Wertpapieren, einschließlich Aktien, Anleihen und Optionen, sowie die damit verbundenen Vorschriften und Regelungen.

Wir ist in der Lage, Unternehmen und Investoren bei der Strukturierung von Finanzinstrumenten und der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen zu unterstützen. Wir stellen als Ihr zuverlässiger Partner insbesondere sicher, dass Ihr Unternehmen die relevanten rechtlichen Anforderungen bei der Ausgabe und dem Handel von Wertpapieren erfüllt und somit erfolgreich am Markt agieren kann.