handels- und vertriebsrecht

Handels- und Vertriebsrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsrechts und gehört zu unseren Kernkompetenzen. Es sind alle Regelungen und Vorschriften, die sich auf den Handel und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen beziehen, von unserer Expertise umfasst. Wir verstehen und kennen die unterschiedlichen Vertriebsformen wie den Handelsvertretervertrag, den Vertragshändlervertrag, den Franchisevertrag oder den Kooperationsvertrag.

Weiterhin verfügen wir über ein tiefgreifendes Verständnis und haben umfangreiche Kenntnisse zum Vertragsrecht, der Produkthaftung sowie zum Marketing- und Wettbewerbsrecht. Hierzu gehört neben der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. Wir lösen zielorientiert Streitigkeiten, setzen Rechtsansprüche durch und stellen sicher, dass rechtliche Anforderungen bei der Gestaltung und Umsetzung von Vertriebsstrategien erfüllt werden und das Unternehmen somit erfolgreich am Markt agieren kann.